Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProNet Telefongesellschaft mbH für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, hinsichtlich unserer Dienstleistung abgeschlossen werden.

1. Geltungsbereich

1.1 Die ProNet Telefongesellschaft mbH (im folgenden ProNet genannt) erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist selbst im Falle der Leistung ausgeschlossen, auch wenn ProNet diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang

2.1 ProNet erbringt seine Leistung, indem ProNet dem Kunden Zugang zum Netz von ProNet und anderen Betreibern ermöglicht. Dies ist unter anderem auf die folgenden Arten möglich:

a) Preselection: Der Kunde entscheidet sich, alle abgehenden Telefonate ausgenommen Sonderrufnummern über das Netz von ProNet zu führen (dauerhafte Voreinstellung zu ProNet als Verbindungsnetzbetreiber)

b) A-DSL: Der Kunde entscheidet sich, an seinem Telefonanschluss einen breitbandigen Internetzugang zu nutzen.

c) Komplettanschluss: der Kunde entscheidet sich für die breitbandige Nutzung des Internets sowie die Möglichkeit abgehende und eingehende Telefongespräche über einen von ProNet bereitgestellten Telefonanschluss zu nutzen.

d) entbündelter Netzzugang: Der Kunde entscheidet sich für die breitbandige Nutzung des Internets sowie die Möglichkeit abgehende und eingehende Telefongespräche über das Internet zu führen, dazu nutzt er ProNet als Netzbetreiber.


2.2 Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zwischen dem Kunden und ProNet getroffenen Vereinbarung in Verbindung mit den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Auftragsformularen, Auftragsbestätigungen sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2.3 Bereitstellungstermine und Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche ihm obliegende Pflichten und Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig erfüllt hat.


2.4 Die Verpflichtung von ProNet zur Leistungserbringung wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt, sofern ProNet ein konkretes Deckungsgeschäft insbesondere mit Netzbetreibern abgeschlossen hat und von dem Vertragspartner unverschuldet und unvorhergesehen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Vorleistung in diesem Sinn ist ins-besondere die Bereitstellung von Übertragungswegen der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Hardware- bzw. Softwareerweiterungen Dritter benötigt, gelten auch diese als Vorleistungen. Der Kunde wird für die Dauer der Nichtverfügbarkeit von seiner Leistungspflicht frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn ProNet fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

2.5 ProNet behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung des ProNet Dienstes bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindungen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des ProNet Dienste erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität sind nicht auszuschließen. Insbesondere übernimmt ProNet keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zustandekommen.

3. Besondere Nutzungsbedingungen von ProNet Sprach – Flatrates

3.1 Voraussetzung für die Abrechnung aller ProNet Sprach - Flatrates ist, dass der Kunde die von ProNet erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt und dieser nicht offensichtlich von der durchschnittlichen Nutzung privater Teilnehmer erheblich abweicht. Die Nutzung der ProNet Sprach – Flatrates von gewerbetreibenden Kunden ist untersagt.


3.2 Voraussetzung für die Abrechnung aller ProNet Sprach - Flatrates ist, dass der Kunde kein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Mehrwertdiensten oder Massen-kommunikationsdiensten ist, insbesondere kein Anbieter von Faxbroadcastdiensten, CallCenter- und Telefonmarketing-Leistungen ist oder ProNet-Preselection mit allen ProNet Sprach - Flatrates zu solcher Massenkommunikation nutzt. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Kunde an seinem Telefonanschluss mit allen ProNet Sprach - Flatrates nur so viele Nebenstellen betreibt, wie dem Anschluss Rufnummern zugeordnet sind, in keinem Fall jedoch mehr als 10 Nebenstellen.


3.3 Von der Bepreisung aller ProNet Sprach - Flatrates ausgenommen sind Verbindungen, die der Anrufer herstellt, um Dritten Telekommunikationsdienste zu erbringen oder die er entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergibt. Ausgenommen sind auch Verbindungen, die nicht dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern dienen, insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält oder die der Dateneinwahl dienen. Ausgenommen sind zudem unter Nutzung der ISDN-Funktionalitäten „Rückfragen“, „Konferenz“ oder „Anrufweiterleitung“ hergestellte Verbindungen. Der Bepreisung aller ProNet Sprach - Flatrates unterfallen schließlich auch nicht Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fällt insbesondere der Zugang zu Werbehotlines.


3.4 Soweit die in Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind oder Ver-bindungen nach Maßgabe der Ziffer 3.3 von der Bepreisung aller ProNet - Sprach - Flatrates ausgenommen sind, werden diese Verbindungen nach dem Standardtarif (siehe aktuelle Preis-liste für ProNet Preselection) abgerechnet.

4. Vertragsabschluss

4.1 Alle Angebote von ProNet sowie die dazugehörigen Unterlagen sind unverbindlich und frei-bleibend. Der Kunde kann den Abschluss eins Vertrages gegenüber ProNet schriftlich oder online abgeben. Im Rahmen der Online-Bestellung gilt die Absendung des Bestellformulars als verbindlicher Auftrag des Bestellenden. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auf-tragsbestätigung durch ProNet zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen sowie diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Zur Annahme der Antrages behält sich ProNet vor:


a) Im Rahmen einer Bonitätsprüfung (siehe Ziffer 11) Auskünfte über den Kunden einzuholen und die Annnahme des Antrages davon abhängig zu machen.


b) Die Annahme des Antrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit ProNet im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind.


c) Den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern.


4.2 Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist. Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt der  Kunde ProNet zur Einziehung der jeweils fälligen Entgelte.

5. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Vertrag wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch beträgt die Mindestvertrags-laufzeit für Preselection 30 Tage, die Mindestvertragslaufzeit für A-DSL, einen Komplettanschluss und einen entbündelten Netzzugang beträgt jeweils 24 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt jeweils mit der abgeschlossenen Bereitstellung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde die Leistung von ProNet in Anspruch nehmen kann. Ein Preselection-Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. A-DSL Verträge sowie Komplettanschlusse und entbündelte Netzzugänge müssen vier Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden, geht bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.


5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei Nutzung der Leistungen von ProNet gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.


5.3 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor ProNet ihre Leistungen betriebsfähig bereitgestellt hat, insbesondere die für A-DSL, einen Komplettanschluss oder einen entbündelten Netzzugang erforderlichen Arbeiten abgeschlossen sind, so hat er ProNet die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten oder für die infolge der Kündigung notwendige Rückgängigmachung bereits vorgenommener Arbeiten zu ersetzen.


5.4 Kündigt der Kunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Kunde ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat alle für die Bestellung notwendigen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Auch Änderungen am Anschluss eines anderen Netzbetreibers sofern sie für ProNet relevant sind, sind ProNet unverzüglich mitzuteilen.


6.2 Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste und Leistungen von ProNet. Er versichert, im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte) zu verletzen oder gegen gelten des deutsches Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen. A-DSL, Komplettanschlüsse und entbündelte Netzzugänge schließen insbesondere die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Belästigung und Bedrohung Dritter durch Virenangriffe, Kettenbriefe, Versendungen von unverlangter Werbung(SPAM) sowie den Missbrauch der Dienste von ProNet für Eingriffe in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking sowie Denial of Service Attacks) oder jegliche Eingriffe in das Netz von ProNet aus. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird ProNet- je nach Schwere des Vergehens- den Kunden auf den Verstoß hinweisen und/oder seinen Zugang sperren.


6.3 Der Kunde stellt ProNet von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund vom Kunden zu vertreten der widerrechtlicher Nutzung des Dienstes frei.


6.4 Der Kunde wird keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen vornehmen, die die physikalische oder logische Struktur vom ProNet-Netz verändern können, und keine Veränderungen vornehmen, die die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden können. Soweit der Kunde von Umständen Kenntnis erlangt, die die Funktionalität des Netzes oder der Leistungen von  ProNet beeinträchtigen können wird er dies ProNet unverzüglich mitteilen.


6.5 Der Kunde wird die Leistung von ProNet nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte be droht oder belästigt werden.


6.6 Der Kunde muss jede Art von Änderung der Kundendaten (z.B. Adresse oder Konto-verbindung) oder Änderungen an der Telefonleitung sofort an ProNet weiterleiten. Sollten durch eine verspätete Änderungsmitteilung weitere Kosten entstehen, werden diese dem Kunden nachträglich berechnet.


6.7 Der Kunde wird ProNet unverzüglich über Störungen aller von ihm genutzten Leistungen unterrichten (Störungsmeldung).


6.8 Dem Kunden ist bewusst, dass eine Sperrung oder Kündigung des Komplettanschlusses oder des entbündelten Netzzugangs automatisch auch zur Sperrung des Teilnehmeranschlusses führt. Hierdurch entstehen weitere Kosten.


6.9 Der Nutzer hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch ProNet notwendig sind.


6.10 Die Anschaltung eines Komplettanschlusses oder eines entbündelten Netzzugangs erfolgt über einen Techniker der Deutschen Telekom AG oder eines ihrer Subunternehmens. Mit den Zugangsdaten wird dem Kunden ein verbindlicher Anschalttermin mitgeteilt, an dem der Kunde dem Techniker den Zugang zu seiner Wohnung verschaffen muss. Sollte der Termin nicht wahr zu nehmen sein, kann der Kunde mit dem ProNet - Service -Team einen anderen Termin vereinbaren. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass dem Techniker Zugang zur Wohnung verschafft worden ist, wird ein dritter, nunmehr kostenpflichtiger Termin vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Besuch eines Technikers zum Zwecke der Entstörung vereinbart wird. Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von ProNet oder von durch ProNet beauftragte Dritte erfolgen.


6.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von ProNet Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, ProNet hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ProNet zulässig.


6.12 Der Kunde hat Zugangsdaten, Passwörter etc. geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Der Kunde erklärt, dass er, wenn er Dritten die Nutzung des Dienstes zurechenbar ermöglicht, für alle Handlungen dieser Personen und für die Folgen jeder Art von Missbrauch voll verantwortlich ist, sofern er dies zu vertreten hat oder es ihm in sonstiger Weise zurechenbar ist.

7. Leistungsstörungen

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von ProNet nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen durch den Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. ProNet übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. ProNet tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.


7.2 Ansonsten gewährleistet ProNet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.


7.3 ProNet übernimmt keine Gewähr für Störungen von ProNet-Leistungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunikationsnetz von ProNet; den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von ProNet durch Kunden oder Dritte; die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von ProNet Leistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von ProNet beruhen.


7.4 Nach Zugang der Störungsmeldung ist ProNet zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.

 

7.5 ProNet übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer verspäteten Störungs- oder Mängelanzeige resultieren. Als verspätet gilt eine Anzeige, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme und Durchführung einer zumutbaren Fehlersuche durch den Kunden, spätestens 5 Arbeitstage nach Auftreten der Störung bei ProNet per Telefon oder schriftlich eingegangen ist.


7.6 Der Kunde wird in zumutbarem Umfang ProNet oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Fest-stellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur -, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.


7.7 Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt in Wirk-lichkeit eine Störung oder ein Mangel nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von ProNet und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche erkennen, so ist der Kunde verpflichtet, die ProNet durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß der jeweils gültigen Preisliste von ProNet zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten geringere Kosten nachzuweisen.


7.8 Hat ProNet die jeweilige Störung bei A-DSL oder entbündelten Netzzugängen zu vertreten, ist der Kunde zur angemessenen Minderung der monatlichen Grundgebühr berechtigt.


7.9 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit ProNet nicht nach Ziffer 12 haftet.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Parteien sind sich einig, dass ProNet dem Kunden alle von ihm in Anspruch genommenen Leistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen direkt in Rechnung stellt.


8.2 ProNet stellt dem Kunden die Entgelte für die jeweils erbrachten Leistungen einmal im Monat zum letzten Tag des Monats nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung. Monatliche Pauschalen (Grundgebühr) und ein einmalige Anschlussgebühren werden nur für ADSL, Komplettanschlüsse und entbündelte Netzzugänge erhoben. Die Pauschalen sind monatlich im Voraus fällig; die Anschlussgebühr wird mit der ersten Rechnung für Leistungsentgelte in Rechnung gestellt.


8.3 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft zieht zu diesem Zeitpunkt die in Rechnung gestellten Entgelte im Einzugs-ermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden oder über seine Kreditkarte ein. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung oder Befugnis zur Belastung des Kreditkartenkontos hat ProNet Anspruch auf Ersatz aller durch die Rückbelastung entstehenden Kosten, einschließlich der eigenen Bearbeitungsgebühr. Bei Wiederruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rück-lastschrift auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder bei sonstigen Veränderungen im Zahlungsablauf kann ProNet die Inkassoart auf Rechnungszahler umstellen. Auf Grund des höheren Aufwands werden dem Kunden als Rechnungszahler zusätzlich Kosten in Höhe von € 2,50 (inkl. MwSt.) pro Rechnungsstellung berechnet. Die Rückumstellung von Rechnungs-zahler auf Lastschriftzahler erfolgt nur nach schriftlichem Antrag.


8.4 Die Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn diese auf dem von  ProNet angegebenen Konto eingegangen sind.


8.5 Soweit der Kunde neben den Leistungen von ProNet Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter in Anspruch nimmt, wird er sich deren Gebühren direkt von Ihnen in Rechnung stellen lassen.


8.6 Eventuell entstehende Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht, erfolgt die Rückerstattung auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung.


8.7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist  ProNet berechtigt, vorbehaltlich des Nach-weises eines geringeren Schadens durch den Kunden, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltend-machung eines weitergehenden Schadens bleibt ProNet ausdrücklich vorbehalten.


8.8 Sofern der Kunde ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, muss der Kunde ProNet die Kosten von Euro 10,- (brutto) erstatten.


8.9 ProNet ist nach § 19 Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden. Wenn der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht hat und – sofern kein Fall von § 19 Abs. 2 TKV vorliegt – die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich angedroht worden war. Bei A-DSL, Komplettanschlüssen und entbündelten Netzzugängen bleibt der Kunde auch während einer Sperre zur Zahlung der monatlichen Grundgebühr verpflichtet.


8.10 Wird ProNet eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder  Vergleichsverfahrens, Wechselprozess oder eine Klageerhebung bekannt, oder ist anderweitig zu befürchten, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder befindet er sich mit Zahlungsverpflichtungen bereits in Verzug, so ist ProNet berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (von mindestens zwei Wochen) nicht erbracht, so kann ProNet den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ProNet ausdrücklich vorbehalten.


8.11 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für ProNet kosten- und spesenfrei an genommen. Wechsel akzeptiert ProNet nur nach besonderer Vereinbarung.


8.12 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


8.13 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte

9.1 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen nach Rechnungsdatum, schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.


9.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum ist ProNet aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrundeliegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
9.3 Bestreitet der Kunde die von ProNet in Rechnung gestellten Gebühren, so ist ProNet vom Nachweis von Einzelverbindungen befreit, wenn Verbindungsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert werden oder auf seinen Wunsch aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden.


9.4 Der Kunde ist zum Ausgleich aller Gebühren für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat, andernfalls gilt Ziffer 9.6.


9.5 Besteht der begründete Verdacht, dass die Entgelthöhe aufgrund von Manipulationen Dritter an öffentlichen
Telekommunikationsnetzen unrichtig ist, besteht die Zahlungspflicht des Kunden nur nach Ziffer 9.6.


9.6 Für unrichtige Entgeltforderungen, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat ProNet An-spruch auf das durchschnittliche Entgelt aus den Rechnungen der sechs letzten unbe-anstandeten Rechnungen; sind weniger Rechnungen erstellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend.

10. Datenschutz

10.1 ProNet verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Verbindungs- und Bestandsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.


10.2 ProNet beachtet alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen und gestaltet ihre technischen Einrichtungen entsprechend. Das Personal von ProNet ist dementsprechend verpflichtet.


10.3 ProNet wird die Bestandsdaten zur Werbung, Kundenberatung und Marktforschung nur für eigene Zwecke und mit Einwilligung des Kunden verarbeiten und nutzen; der Kunde kann seine gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen.

11. Bonitätsprüfung

11.1 Der Kunde willigt ein, dass ProNet seine angegebenen Daten zur Person an die Firma Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99,76532 Baden-Baden übermittelt und dass die Firma Infoscore Consumer Data GmbH Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen ausschließlich zum Zweck der Bonitätsprüfung einholt.

12. Haftung

12.1 ProNet haftet für Schäden des Kunden nur, soweit sie von ProNet oder ProNet Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für die Haftung aus dem Vertrag, wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ProNet auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.


12.2 Von der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.1 ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und etwaigen anderen zwingenden Haftungsvorschriften. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.1 erfasst auch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte. Für sonstige Mangel-folgeschäden haftet ProNet nur in der nach Ziffer 12.1 beschränkten Weise.


12.3 Für Vermögensschäden ist die Haftung von ProNet nach Ziffern 12.1 und 12.1 auf einen Höchstbetrag von Euro 2.500,- (zeitausendfünfhundert) je Kunden bzw. Euro 50.000,- (fünfzigtausend) gegenüber der Gesamtheit der durch ein schadenverursachendes Ereignis Geschädigten begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.


12.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

13. Widerrufsrecht

13.1 Gemäß §§ 355, 312d BGB weist ProNet auf folgendes hin:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ProNet Telefongesellschaft mbH, Bessemerstr. 82, 12103 Berlin, Faxnummer 0800 96 45 200 Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen begonnen wurde oder der Kunde diese z.B. durch den erstmaligen Aufbau einer DSL Verbindung oder eines Telefonats selbst veranlasst hat. Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.

14. Sonderbestimmung

14.1 Die Vorwahlen 09…. und 010…. sind für Kunden mit Komplettanschlüssen oder entbündelten Netzzugängen gesperrt und können nur auf Anfrage wieder freigeschaltet werden. Diese Freischaltung ist kostenpflichtig. Auskünfte werden über die Kundenhotline erteilt.


14.2 Anrufe im Call-by-Call-Verfahren sind über ProNet nicht möglich.

15. Schlussbestimmung

15.1 Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.


15.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


15.3 ProNet behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedienungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Telekommunikation veröffentlicht. Die Kunden verpflichten sich im Übrigen, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen unter www.pronet.de auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. ProNet wird die Kunden rechtzeitig über Tarifänderungen informieren und darauf hinweisen, dass der Kunde im Falle von Änderungen zu seinem Nachteil ein Recht zur Kündigung des Vertrages hat, das innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber ProNet auszuüben ist und den Vertrag zum Datum des Inkrafttretens der Änderung beendet. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gelten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens die Änderungen der AGB und/oder Produkt- und Tarifänderungen für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden.


15.4 Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsparteien in elektronischer Form abgegeben werden und gelten damit als schriftlich abgegeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die vorliegenden AGB die elektronische Form ausschließen.


15.5 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.


15.6 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragschluss im Ausland verlegt hat. ProNet ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

15.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der Bestimmung am nächsten kommt.

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